Beginn einer Psychotherapie

Wer eine Psychotherapie in Betracht zieht, kann sich direkt an eine niedergelassene Diplom-Psychologin bzw. Psychologische Psychotherapeutin oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wenden.

In meiner Praxis erfolgt die Kontaktaufnahme am einfachsten telefonisch.
Dienstag bis Freitag von 8.00 bis 8.25 Uhr bin ich persönlich erreichbar.

Der erste Schritt zur Aufnahme einer Psychotherapie ist die Vereinbarung eines Vorgespräches, einer Sprechstunde oder Probesitzung. Dieses erste Gespräch dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen: Die Therapeutin möchte einen ersten Eindruck gewinnen von den anstehenden Beschwerden und Problemen, um beurteilen zu können, ob die von ihr angebotenen Therapiemethoden Aussicht auf Erfolg versprechen. Der Patient – bei Kindern auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten- soll erste Informationen über eine mögliche Art der Behandlung erhalten, um seinerseits einschätzen zu können, ob ihm das Angebot überzeugend und erfolgversprechend erscheint. Schließlich ist es für Patient (bei Kindern auch die Eltern) und Therapeutin wichtig zu prüfen, ob die zwischenmenschliche Basis – die richtige „Wellenlänge“ – für ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und eine längerfristige Behandlung gegeben ist. Oft reicht ein Vorgespräch aus, um von beiden Seiten eine Entscheidung über eine gemeinsame Behandlung zu treffen, manchmal sind mehrere Gespräche sinnvoll, um alle dafür relevanten Fragen abzuklären.

Diese Probatorischen Sitzungen werden ohne Antragstellung über die Gesundheitskarte mit allen gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen abgerechnet. Sobald man sich für eine gemeinsame Behandlung entschieden hat, muss der Patient bzw. die versicherten Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Psychotherapie bei seiner Krankenkasse stellen.

Bei beihilfeberechtigten und privatversicherten Patienten werden die Therapiekosten von den privaten Krankenkassen übernommen. über die psychotherapeutischen Versicherungsleistung hat sich der Patient vor seiner Antragstellung auf Psychotherapie bei seiner PKV selbst zu informieren.

Neben dem Antragsformular des Patienten ist dafür ein sog. Konsiliarbericht durch einen Arzt erforderlich. Der Arzt macht dort Angaben über eventuelle somatische Erkankungen bzw. laufende Behandlungen und bestätigt, dass keine medizinischen Gründe gegen eine Psychotherapie vorliegen. Prinzipiell kann (mit wenigen Einschränkungen) jeder Arzt diesen Konsiliarbericht ausstellen; sinnvoll ist es, sich hierfür an den Hausarzt oder einen regelmäßig konsultierten Facharzt zu wenden.

Der Antrag an die gesetzliche Krankenkasse kann sich zunächst auf eine sog. Kurzzeittherapie von maximal 24 Sitzungen bzw. auf eine Langzeittherapie von vorerst maximal 45 Sitzungen á  50 Minuten beziehen. Grundsätzlich kann eine laufende Therapie über einen erneuten Antrag an die Krankenkasse verlängert werden.

Die Häufigkeit der Sitzungen kann zwischen Patient und Therapeutin frei vereinbart werden. Zu Beginn einer Therapie ist ein Abstand von ein bis zwei Wochen zwischen zwei Sitzungen empfehlenswert; im Verlauf der Behandlung kann dieser Abstand je nach individueller Therapieplanung und Bedürfnissen des Patienten verändert werden.

Neben den soeben skizzierten Rahmenbedingungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen werden in Form eines Therapievertrages zusätzliche Vereinbarungen für die Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeutin getroffen: z.B. die Vereinbarung eines privat zu zahlenden Ausfallhonorars im Falle kurzfristig abgesagter oder nicht abgesagter Therapiestunden.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Psychotherapie sind durch das Psychotherapeutengesetz und die Psychotherapierichtlinien geregelt. Weitere Auskünfte dazu erteilen die Krankenkassen.